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Bezirksstelle Recklinghausen

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Herzlich Willkommen auf der Seite der Bezirksstelle Recklinghausen des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Bezirksstelle in Recklinghausen erreichen. Die Bezirksstelle des Jobcenters in Recklinghausen wird geleitet von Birgit Becker und Christian Bugzel.

Organisatorisch und personell verantwortlich ist die Stadt Recklinghausen, vertreten durch den Bürgermeister. Weiterführende Informationen zur Stadt Recklinghausen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt: www.recklinghausen.de.

Aktuelles

 

Online-Service
 
Der Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen steht Ihnen zur kontaktlosen Erledigung Ihrer Anliegen zur Verfügung. Hier können Sie sicher und unkompliziert

  • einen erstmaligen Leistungsantrag,
  • einen Weiterbewilligungsantrag sowie
  • eine Veränderungsmitteilung

am Computer oder am Tablet ausfüllen und direkt an das Jobcenter senden. Nach dem Absenden Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse.

Für Anfragen, weitere Nachrichten und die Übersendung von Unterlagen in digitaler Form steht Ihnen im Online-Service zudem zur sicheren Übertragung ein Kontaktformular mit einer Upload-Funktion zur Verfügung.

Zum Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen gelangen Sie hier (Link):
www.jobcenter-kreis-recklinghausen/onlineservice




Wegweiser

Das Jobcenter befindet sich in Recklinghausen in direkter Näher zu Hauptbahnhof und Busbahnhof im Gebäude an der Görresstraße 15, zusammen mit der Agentur für Arbeit.

Zur Besprechung Ihrer Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den für Sie zuständigen Mitarbeitenden. Sofern Sie keinen Termin mit Ihrem Ansprechpartner vereinbart haben, melden Sie sich bitte am Empfang, der sich unmittelbar im Eingangsbereich im Erdgeschoss befindet. Dort können Sie auch Unterlagen abgeben, die zur Bearbeitung Ihrer Anliegen erforderlich sind.

Besucherinnen und Besuchern stehen in den Räumen des Berufsinformationszentrums (BIZ) Selbstinformationsplätze (Internetplätze) für Recherchen zur Verfügung.

 

Antragsaufnahme

Das Jobcenter ist Ihr Ansprechpartner für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) in Recklinghausen. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie erwerbsfähig sind und selbst aus eigenen Kräften und Mitteln, zum Beispiel durch Einkommen, Vermögen, Leistungen Angehöriger oder anderer vorrangiger Sozialleistungsträger, den notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Jede Antragstellung setzt eine Klärung Ihrer persönlichen Situation voraus. Die Antragsannahme erfolgt deshalb ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch im Rahmen eines vereinbarten Termins bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie aufgrund Ihrer Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Wir versuchen aber auch, Ihnen dabei zu helfen vorrangige Ansprüche geltend zu machen.

Das Internet kann und soll den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht, um einen immer gleichbleibend guten und aktuellen Service für alle Bürgerinnen und Bürger bieten zu können.

Für Beratungsgespräche mit Ihren Ansprechpartnern vereinbaren Sie bitte immer vorher einen Termin.

Zur Antragsaufnahme sind folgende Unterlagen immer mitzubringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelle Miet- und Heizkostennachweise
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z. B. Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld I, BaföG, Kindergeldzahlungen, Rentenbescheide)
  • Kontoauszüge aller Konten für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Vermögensnachweise (z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kfz-Unterlagen, Haus- und Grundbesitz)
  • Sozialversicherungsausweise, Krankenversicherungskarten, Rentenversicherungsnummern, Kindergeldnummern

Zusätzlich kann erforderlich sein:

  • Schulbescheinigungen bei Kindern ab 15 Jahren
  • Nachweise über Unterhaltsregelungen, gegebenenfalls Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bei Haus- oder Wohnungseigentum sind Finanzierungsnachweise, Tilgungspläne, Nachweise über öffentliche Abgaben erforderlich

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte denken Sie daran, dass alle Angaben durch Vorlage von entsprechenden Nachweisen belegt werden müssen.

 

Vermittlung in Arbeit

Hauptaufgabe des Jobcenters ist es, Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden und sie in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln. Mit unserem Beratungs- und Integrationsangebot fördern und fordern wir erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anspruch auf Grundsicherung hängt wesentlich davon ab, dass Hilfebedürftige sich aktiv um Arbeit bemühen und die Förderangebote annehmen.

Um Sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein: Ihre Stärken, Schwächen, beruflichen Interessen und Ihre persönliche Lebenssituation. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Integrationsstrategie und überlegen, welche Schritte notwendig sind, damit sich Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern. Eine Erweiterung Ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten könnte notwendig sein. Sie erhalten Angebote zur Unterstützung bei Bewerbungen, für Trainingsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten.

Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen dabei, passende Stellenangebote zu finden. Er zeigt Ihnen auch Möglichkeiten auf, wie Sie selbstständig auf Arbeitssuche gehen können. Mit Ihrem Ansprechpartner können Sie alle offenen Fragen klären, die Sie zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bewerbungen haben.

Mehr über unsere Angebote für eine erfolgreiche Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit finden Sie hier.

 

Recklinghausen-Pass

Die Stadt Recklinghausen ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern mit einem geringen Einkommen, zu ermäßigten Preisen städtische Angebote zu nutzen: Volkshochschule, Musikschule, Museen, Volkssternwarte, Stadtbücherei, Ferientreff, städtische Theater- und Konzertveranstaltungen sowie Frei- und Hallenbäder.

Als Berechtigungsnachweis dient der Recklinghausen-Pass. Er kann beantragt werden bei der Stadt Recklinghausen im Fachbereich Soziales und Wohnen, Stadthaus A, Rathausplatz 4. Mehr zu den Voraussetzungen für die Ausgabe eines Recklinghausen-Passes, den Leistungen und dem Antragsverfahren finden Sie hier.