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Bezirksstelle Marl

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Herzlich Willkommen auf der Seite der Bezirksstelle Marl des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Bezirksstelle in Marl erreichen. Die Bezirksstelle des Jobcenters in Marl wird geleitet von Arno Frevel.

Organisatorisch und personell verantwortlich ist die Stadt Marl, vertreten durch den Bürgermeister. Weiterführende Informationen zur Stadt Marl erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt: www.marl.de.

 

 

Aktuelles



Online-Service

Der Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen steht Ihnen zur kontaktlosen Erledigung Ihrer Anliegen zur Verfügung. Hier können Sie sicher und unkompliziert

  • einen erstmaligen Leistungsantrag,
  • einen Weiterbewilligungsantrag sowie
  • eine Veränderungsmitteilung

am Computer oder am Tablet ausfüllen und direkt an das Jobcenter senden. Nach dem Absenden Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse.

Für Anfragen, weitere Nachrichten und die Übersendung von Unterlagen in digitaler Form steht Ihnen im Online-Service zudem zur sicheren Übertragung ein Kontaktformular mit einer Upload-Funktion zur Verfügung.

Zum Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen gelangen Sie hier (Link):



Wegweiser

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters in Marl sind in den verschiedenen Fachteams in mehreren Gebäuden am Rathaus der Stadt Marl zu finden. Besucherinnen und Besucher ohne Gesprächstermin beim persönlichen Berater wenden Sich bitte zuerst an die Mitarbeitenden am Empfang im Erdgeschoss an der Adolf-Grimme-Straße 4.

  • Adolf-Grimme-Straße 1: Beratung, Arbeitsvermittlung und Fallmanagement Ü25.
  • Adolf-Grimme-Straße 2: Beratung, Arbeitsvermittlung und Fallmanagement Ü25.
  • Adolf-Grimme-Straße 4: Information und Empfang, Leistungssachbearbeitung, Leistungen zur Förderung von Bildung und Teilhabe sowie Arbeitsvermittlung und Fallmanagement U25.

Antragsaufnahme

Das Jobcenter ist Ihr Ansprechpartner für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) in Marl. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie erwerbsfähig sind und selbst aus eigenen Kräften und Mitteln, zum Beispiel durch Einkommen, Vermögen, Leistungen Angehöriger oder anderer vorrangiger Sozialleistungsträger, den notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Bei Ihrer ersten Vorsprache bitten wir Sie, sich persönlich oder telefonisch unter Tel. 02365 95397-655 an unsere Information an der Adolf-Grimme-Straße 4 (Erdgeschoss) zu wenden. Hier erfahren Sie, wer Ihr Ansprechpartner ist.

Jede Antragstellung setzt eine Klärung Ihrer persönlichen Situation voraus. Die Antragsannahme erfolgt deshalb ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch im Rahmen eines vereinbarten Termins bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie aufgrund Ihrer Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Wir versuchen aber auch, Ihnen dabei zu helfen vorrangige Ansprüche geltend zu machen.

Das Internet kann und soll den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht, um einen immer gleichbleibend guten und aktuellen Service für alle Bürgerinnen und Bürger bieten zu können.

Für Beratungsgespräche mit Ihren Ansprechpartnern vereinbaren Sie bitte immer vorher einen Termin.

Zur Antragsaufnahme sind folgende Unterlagen immer mitzubringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelle Miet- und Heizkostennachweise
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z. B. Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld I, BaföG, Kindergeldzahlungen, Rentenbescheide)
  • Kontoauszüge aller Konten für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Vermögensnachweise (z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kfz-Unterlagen, Haus- und Grundbesitz)
  • Sozialversicherungsausweise, Krankenversicherungskarten, Rentenversicherungsnummern, Kindergeldnummern

Zusätzlich kann erforderlich sein:

  • Schulbescheinigungen bei Kindern ab 15 Jahren
  • Nachweise über Unterhaltsregelungen, gegebenenfalls Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bei Haus- oder Wohnungseigentum sind Finanzierungsnachweise, Tilgungspläne, Nachweise über öffentliche Abgaben erforderlich

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte denken Sie daran, dass alle Angaben durch Vorlage von entsprechenden Nachweisen belegt werden müssen.

Vermittlung in Arbeit

Hauptaufgabe des Jobcenters ist es, Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden und sie in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln. Mit unserem Beratungs- und Integrationsangebot fördern und fordern wir erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anspruch auf Grundsicherung hängt wesentlich davon ab, dass Hilfebedürftige sich aktiv um Arbeit bemühen und die Förderangebote annehmen.

Um Sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein: Ihre Stärken, Schwächen, beruflichen Interessen und Ihre persönliche Lebenssituation. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Integrationsstrategie und überlegen, welche Schritte notwendig sind, damit sich Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern. Eine Erweiterung Ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten könnte notwendig sein. Sie erhalten Angebote zur Unterstützung bei Bewerbungen, für Trainingsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten.

Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen dabei, passende Stellenangebote zu finden. Er zeigt Ihnen auch Möglichkeiten auf, wie Sie selbstständig auf Arbeitssuche gehen können. Mit Ihrem Ansprechpartner können Sie alle offenen Fragen klären, die Sie zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bewerbungen haben.

Mehr über unsere Angebote für eine erfolgreiche Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit finden Sie hier.