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Bezirksstelle Herten

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Herzlich Willkommen auf der Seite der Bezirksstelle Herten des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Bezirksstelle in Herten erreichen. Die Bezirksstelle des Jobcenters in Herten wird geleitet von Iris Smolinski und Judith Rott.

Organisatorisch und personell verantwortlich ist die Stadt Herten, vertreten durch den Bürgermeister. Weiterführende Informationen zur Stadt Herten erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt: www.herten.de.

 

Aktuelles

8. September 2025

Das Jobcenter in Herten zieht um
 
Der Bezug der neuen Diensträume steht kurz bevor: Von Mittwoch bis Montag, 17.bis 22. September 2025, zieht die Bezirksstelle Herten des Jobcenter Kreis Recklinghausen um vom bisherigen Standort an der Kurt-Schumacher-Straße 28 in die neuen Räume in den Hertener Höfen. In dieser Zeit ist das Jobcenter in Herten nur sehr stark eingeschränkt erreichbar.

Der letzte Öffnungstag des Jobcenters für Bürgerinnen und Bürger an der Kurt-Schumacher-Straße 28 ist am Dienstag, 16. September 2025. Am neuen Standort in den Hertener Höfen sind die Mitarbeitenden des Jobcenters dann erstmalig am Dienstag, 23. September 2025, zu erreichen. Das Jobcenter bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die noch dringende Angelegenheiten in den kommenden Tagen erledigen müssen, sich kurzfristig mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen.

  • Während des Umzugs bleibt das Jobcenter geschlossen und lediglich für absolut dringende Notfälle über die Notfall-Rufnummer 0175 5853154 telefonisch erreichbar. Diese Rufnummer ist ab dem 17. September und bis zum 22. September erreichbar.
 
Ab Dienstag, 23. September 2025, sind die Mitarbeitenden des Jobcenters dann unter den bisherigen Rufnummern und den gewohnten Öffnungszeiten in den neuen Diensträumen in den Hertener Höfen erreichbar. Der Eingang des Jobcenters ist unter der neuen Anschrift Kaiserstraße 3 direkt an der Ecke Kaiserstraße/Feldstraße zu finden. Vom Eingangsbereich aus geht es über eine Treppe oder den Aufzug zum Empfang in der zweiten Etage. Die neuen Diensträume des Jobcenters befinden sich in der zweiten und dritten Etage.
 
Das Jobcenter bittet die Bürgerinnen und Bürger für alle Einschränkungen in der Zeit des Umzugs um Verständnis und erinnert noch einmal daran, dringende Angelegenheiten bitte kurzfristig noch vor dem am 17. September 2025 beginnenden Umzug zu erledigen.





Online-Service

Der Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen steht Ihnen zur kontaktlosen Erledigung Ihrer Anliegen zur Verfügung. Hier können Sie sicher und unkompliziert

  • einen erstmaligen Leistungsantrag,
  • einen Weiterbewilligungsantrag sowie
  • eine Veränderungsmitteilung oder
  • eine Terminanfrage

am Computer oder am Tablet ausfüllen und direkt an das Jobcenter senden. Nach dem Absenden Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse.

Für Anfragen, weitere Nachrichten und die Übersendung von Unterlagen in digitaler Form steht Ihnen im Online-Service zudem zur sicheren Übertragung ein Kontaktformular mit einer Upload-Funktion zur Verfügung.

Zum Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen gelangen Sie hier (Link):



Antragsaufnahme

Das Jobcenter ist Ihr Ansprechpartner für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) in Herten. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie erwerbsfähig sind und selbst aus eigenen Kräften und Mitteln, zum Beispiel durch Einkommen, Vermögen, Leistungen Angehöriger oder anderer vorrangiger Sozialleistungsträger, den notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Jede Antragstellung setzt eine Klärung Ihrer persönlichen Situation voraus. Die Antragsannahme erfolgt deshalb ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch im Rahmen eines vereinbarten Termins bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie aufgrund Ihrer Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Wir versuchen aber auch, Ihnen dabei zu helfen vorrangige Ansprüche geltend zu machen.

Das Internet kann und soll den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht, um einen immer gleichbleibend guten und aktuellen Service für alle Bürgerinnen und Bürger bieten zu können.

Für Beratungsgespräche mit Ihren Ansprechpartnern vereinbaren Sie bitte immer vorher einen Termin.

Zur Antragsaufnahme sind folgende Unterlagen immer mitzubringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelle Miet- und Heizkostennachweise
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z. B. Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld I, BaföG, Kindergeldzahlungen, Rentenbescheide)
  • Kontoauszüge aller Konten für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Vermögensnachweise (z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kfz-Unterlagen, Haus- und Grundbesitz)
  • Sozialversicherungsausweise, Krankenversicherungskarten, Rentenversicherungsnummern, Kindergeldnummern

Zusätzlich kann erforderlich sein:

  • Schulbescheinigungen bei Kindern ab 15 Jahren
  • Nachweise über Unterhaltsregelungen, gegebenenfalls Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bei Haus- oder Wohnungseigentum sind Finanzierungsnachweise, Tilgungspläne, Nachweise über öffentliche Abgaben erforderlich

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte denken Sie daran, dass alle Angaben durch Vorlage von entsprechenden Nachweisen belegt werden müssen.

 

Vermittlung in Arbeit

Hauptaufgabe des Jobcenters ist es, Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden und sie in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln. Mit unserem Beratungs- und Integrationsangebot fördern und fordern wir erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anspruch auf Grundsicherung hängt wesentlich davon ab, dass Hilfebedürftige sich aktiv um Arbeit bemühen und die Förderangebote annehmen.

Um Sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein: Ihre Stärken, Schwächen, beruflichen Interessen und Ihre persönliche Lebenssituation. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Integrationsstrategie und überlegen, welche Schritte notwendig sind, damit sich Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern. Eine Erweiterung Ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten könnte notwendig sein. Sie erhalten Angebote zur Unterstützung bei Bewerbungen, für Trainingsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten.

Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen dabei, passende Stellenangebote zu finden. Er zeigt Ihnen auch Möglichkeiten auf, wie Sie selbstständig auf Arbeitssuche gehen können. Mit Ihrem Ansprechpartner können Sie alle offenen Fragen klären, die Sie zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bewerbungen haben.

Mehr über unsere Angebote für eine erfolgreiche Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit finden Sie hier.

 

Herten-Pass

Der Herten-Pass ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern mit einem geringen Einkommen eine stärkere Beteiligung an Kultur, Bildung und Freizeit. Er ist für ein Jahr gültig. Inhaber des Herten-Passes können unter anderem städtische Einrichtungen zu vergünstigten Gebühren und Preisen nutzen.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden bei der Stadtverwaltung Herten. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Herten-Pass.