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Bezirksstelle Herten

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Herzlich Willkommen auf der Seite der Bezirksstelle Herten des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Bezirksstelle in Herten erreichen. Die Bezirksstelle des Jobcenters in Herten wird geleitet von Iris Smolinski und Judith Rott.

Organisatorisch und personell verantwortlich ist die Stadt Herten, vertreten durch den Bürgermeister. Weiterführende Informationen zur Stadt Herten erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt: www.herten.de.

 

Aktuelles

15. Oktober 2025

Jobcenter ist telefonisch nur eingeschränkt erreichbar

Durch noch laufende Arbeiten an der Telefonanlage ist die Bezirksstelle Herten des Jobcenters Kreis Recklinghausen weiterhin nur eingeschränkt erreichbar. Die Arbeiten an der vollständigen Einrichtung der Anlage laufen. Bis zum Abschluss bittet das Jobcenter die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

Seit dem Umzug des Jobcenters in Herten in die neuen Diensträume in den Hertener Höfen, Kaiserstraße 3, ist die Bezirksstelle telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Bei Anrufen kann es leider weiterhin zu Störungen und Wartezeiten kommen. Grundsätzlich sind die Mitarbeitenden des Jobcenters unter der bisherigen zentralen Rufnummer 02366 1810-0 telefonisch erreichbar. Das Jobcenter weist für dringende Angelegenheiten aber auch hin auf die Möglichkeit einer persönlichen Vorsprache am Empfang (2. Obergeschoss) zu den gewohnten Servicezeiten: Montag, Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 17 Uhr. Ebenso können Bürgerinnen und Bürger jederzeit für die Übermittlung von Anfragen oder das Übersenden von Unterlagen das Kontaktformular im Online-Service (Link) des Jobcenters nutzen. Hier bitte als Adressaten „Bezirksstelle Herten“ auswählen.


23. September 2025

Das Jobcenter öffnet am neuen Standort

Die Bezirksstelle Herten des Jobcenters Kreis Recklinghausen hat ihre neuen Diensträume bezogen: Ab sofort sind die Mitarbeitenden des Jobcenters in den Hertener Höfen für Bürgerinnen und Bürger am Empfang zu den gewohnten Servicezeiten sowie unter der bisherigen zentralen Rufnummer 02366 1810-0 erreichbar.

Der Eingang des Jobcenters ist unter der neuen Anschrift Kaiserstraße 3 direkt an der Ecke Kaiserstraße/Feldstraße zu finden. Vom Eingangsbereich aus geht es über eine Treppe oder den Aufzug zum Empfang in der zweiten Etage. Die neuen Diensträume des Jobcenters befinden sich in der zweiten und dritten Etage.

Das Jobcenter bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, sollte es aktuell noch zu Einschränkungen aufgrund des Umzugs kommen, und insbesondere um etwas Geduld, sollten aufgrund der zuletzt für den Umzug notwendigen Schließung aktuell Wartezeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit unter der zentralen Rufnummer 02366 1810-0 entstehen.





Online-Service

Der Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen steht Ihnen zur kontaktlosen Erledigung Ihrer Anliegen zur Verfügung. Hier können Sie sicher und unkompliziert

  • einen erstmaligen Leistungsantrag,
  • einen Weiterbewilligungsantrag sowie
  • eine Veränderungsmitteilung oder
  • eine Terminanfrage

am Computer oder am Tablet ausfüllen und direkt an das Jobcenter senden. Nach dem Absenden Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse.

Für Anfragen, weitere Nachrichten und die Übersendung von Unterlagen in digitaler Form steht Ihnen im Online-Service zudem zur sicheren Übertragung ein Kontaktformular mit einer Upload-Funktion zur Verfügung.

Zum Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen gelangen Sie hier (Link):



Antragsaufnahme

Das Jobcenter ist Ihr Ansprechpartner für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) in Herten. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie erwerbsfähig sind und selbst aus eigenen Kräften und Mitteln, zum Beispiel durch Einkommen, Vermögen, Leistungen Angehöriger oder anderer vorrangiger Sozialleistungsträger, den notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Jede Antragstellung setzt eine Klärung Ihrer persönlichen Situation voraus. Die Antragsannahme erfolgt deshalb ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch im Rahmen eines vereinbarten Termins bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie aufgrund Ihrer Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Wir versuchen aber auch, Ihnen dabei zu helfen vorrangige Ansprüche geltend zu machen.

Das Internet kann und soll den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht, um einen immer gleichbleibend guten und aktuellen Service für alle Bürgerinnen und Bürger bieten zu können.

Für Beratungsgespräche mit Ihren Ansprechpartnern vereinbaren Sie bitte immer vorher einen Termin.

Zur Antragsaufnahme sind folgende Unterlagen immer mitzubringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelle Miet- und Heizkostennachweise
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z. B. Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld I, BaföG, Kindergeldzahlungen, Rentenbescheide)
  • Kontoauszüge aller Konten für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Vermögensnachweise (z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kfz-Unterlagen, Haus- und Grundbesitz)
  • Sozialversicherungsausweise, Krankenversicherungskarten, Rentenversicherungsnummern, Kindergeldnummern

Zusätzlich kann erforderlich sein:

  • Schulbescheinigungen bei Kindern ab 15 Jahren
  • Nachweise über Unterhaltsregelungen, gegebenenfalls Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bei Haus- oder Wohnungseigentum sind Finanzierungsnachweise, Tilgungspläne, Nachweise über öffentliche Abgaben erforderlich

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte denken Sie daran, dass alle Angaben durch Vorlage von entsprechenden Nachweisen belegt werden müssen.

 

Vermittlung in Arbeit

Hauptaufgabe des Jobcenters ist es, Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden und sie in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln. Mit unserem Beratungs- und Integrationsangebot fördern und fordern wir erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anspruch auf Grundsicherung hängt wesentlich davon ab, dass Hilfebedürftige sich aktiv um Arbeit bemühen und die Förderangebote annehmen.

Um Sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein: Ihre Stärken, Schwächen, beruflichen Interessen und Ihre persönliche Lebenssituation. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Integrationsstrategie und überlegen, welche Schritte notwendig sind, damit sich Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern. Eine Erweiterung Ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten könnte notwendig sein. Sie erhalten Angebote zur Unterstützung bei Bewerbungen, für Trainingsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten.

Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen dabei, passende Stellenangebote zu finden. Er zeigt Ihnen auch Möglichkeiten auf, wie Sie selbstständig auf Arbeitssuche gehen können. Mit Ihrem Ansprechpartner können Sie alle offenen Fragen klären, die Sie zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bewerbungen haben.

Mehr über unsere Angebote für eine erfolgreiche Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit finden Sie hier.

 

Herten-Pass

Der Herten-Pass ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern mit einem geringen Einkommen eine stärkere Beteiligung an Kultur, Bildung und Freizeit. Er ist für ein Jahr gültig. Inhaber des Herten-Passes können unter anderem städtische Einrichtungen zu vergünstigten Gebühren und Preisen nutzen.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden bei der Stadtverwaltung Herten. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Herten-Pass.