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Bezirksstelle Castrop-Rauxel

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Herzlich Willkommen auf der Seite der Bezirksstelle Castrop-Rauxel des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Bezirksstelle in Castrop-Rauxel erreichen. Die Bezirksstelle des Jobcenters in Castrop-Rauxel wird geleitet von Georg Soegtrop. 

Organisatorisch und personell verantwortlich ist die Stadt Castrop-Rauxel, vertreten durch den Bürgermeister. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt: www.castrop-rauxel.de.


Aktuelles



Termin online anfragen

In einer Testphase bietet das Jobcenter Kreis Recklinghausen Bürgerinnen und Bürgern in Castrop-Rauxel die Möglichkeit, Terminanfragen online zu stellen. Zunächst können Termine nur für Leistungsangelegenheiten online angefragt werden (z.B. Bürgergeld-Antrag, Weiterbewilligungsantrag, Regel- und Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, Veränderungsmitteilungen, ...). Für Angelegenheiten der Arbeitsvermittlung steht dieses Angebot noch nicht zur Verfügung.

Über ein Kontaktformular können Bürgerinnen und Bürger ihre Terminanfrage übermitteln und dabei Wunschzeiträume oder einen Dolmetscher-Bedarf angeben. In einem Textfeld kann das konkrete Anliegen kurz beschrieben werden.

Nach Absenden des Kontaktformulars erhalten Bürgerinnen und Bürger innerhalb der nächsten zwei Arbeitstage ein konkretes Terminangebot oder eine Rückmeldung zu ihrer Anfrage. Eine verbindliche Terminbestätigung erfolgt durch das Jobcenter.

Hier geht es zur Terminanfrage online (hier anklicken).





Online-Service

Der Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen steht Ihnen zur kontaktlosen Erledigung Ihrer Anliegen zur Verfügung. Hier können Sie sicher und unkompliziert

  • einen erstmaligen Leistungsantrag,
  • einen Weiterbewilligungsantrag sowie
  • eine Veränderungsmitteilung

am Computer oder am Tablet ausfüllen und direkt an das Jobcenter senden. Nach dem Absenden Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse.

Für Anfragen, weitere Nachrichten und die Übersendung von Unterlagen in digitaler Form steht Ihnen im Online-Service zudem zur sicheren Übertragung ein Kontaktformular mit einer Upload-Funktion zur Verfügung.

Zum Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen gelangen Sie hier (Link):
www.jobcenter-kreis-recklinghausen/onlineservice



Anfahrt

Das Rathaus in Castrop-Rauxel, Europaplatz 1, liegt im geographischen Mittelpunkt der Stadt zwischen den beiden Nord-Süd-Achsen, der Bundesstraße B 235 und der Bahnhofstraße, sowie auf etwa halber Strecke zwischen der Castroper Altstadt und dem Hauptbahnhof. Das Rathaus ist mit dem Auto und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Parkmöglichkeiten gibt es in der Tiefgarage unter dem „Forum“ nur in den Bereichen A und B sowie rund um den Europaplatz. Das Parken in der Tiefgarage ist für eine Stunde kostenlos. Hierzu ziehen Sie bitte am Automaten mit der Taste „Bestätigung“ einen Parkschein ohne Geldeinwurf und legen diesen in Ihr Fahrzeug.

Zahlreiche Busverbindungen haben einen Haltepunkt am Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel. Über das „Forum“ können Sie alle Eingänge zu Fuß erreichen.

Die zentrale Infostelle der Jobcenter-Bezirksstelle ist in der 1. Etage direkt über dem Eingang E.

Wegweiser

Die Bezirksstelle des Jobcenters befindet sich im Block E des Rathauses am Europaplatz. Die zentrale Infostelle in der 1. Etage erreichen sie direkt über den Eingang E. Sollten Sie einen anderen Eingang benutzen, werden Sie über ein Wegweiser-System durch das Gebäude geleitet. Die Tafeln hängen jeweils in den Eingangsbereichen des Erdgeschosses und der 1. Etage an den Aufzügen. Damit Sie sich besser zurechtfinden, können Sie den Wegweiser (PDF-Dokument) verwenden.

Antragsaufnahme

Das Jobcenter ist Ihr Ansprechpartner für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) in Castrop-Rauxel. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie erwerbsfähig sind und selbst aus eigenen Kräften und Mitteln, zum Beispiel durch Einkommen, Vermögen, Leistungen Angehöriger oder anderer vorrangiger Sozialleistungsträger, den notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Jede Antragstellung setzt eine Klärung Ihrer persönlichen Situation voraus. Die Antragsannahme erfolgt deshalb ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch. Hierzu wenden Sie sich bitte zunächst persönlich oder telefonisch an die zentrale Infostelle. Hier erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner, mit dem Sie einen Termin zur ersten Vorsprache oder Antragsaufnahme vereinbaren. Der persönliche Ansprechpartner wird Sie in diesem Gespräch eingehend beraten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen mit dem Leistungsantrag vorgelegt werden müssen.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie aufgrund Ihrer Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Wir versuchen aber auch, Ihnen dabei zu helfen, vorrangige Ansprüche geltend zu machen.

Das Internet kann und soll den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht, um einen immer gleichbleibend guten und aktuellen Service für alle Bürgerinnen und Bürger bieten zu können.

Für Beratungsgespräche mit Ihren Ansprechpartnern vereinbaren Sie bitte immer vorher einen Termin.

Zur Antragsaufnahme sind folgende Unterlagen immer mitzubringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelle Miet- und Heizkostennachweise
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z. B. Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld I, BaföG, Kindergeldzahlungen, Rentenbescheide)
  • Kontoauszüge aller Konten für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Vermögensnachweise (z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kfz-Unterlagen, Haus- und Grundbesitz)
  • Sozialversicherungsausweise, Krankenversicherungskarten, Rentenversicherungsnummern, Kindergeldnummern

 Zusätzlich kann erforderlich sein:

  • Schulbescheinigungen bei Kindern ab 15 Jahren
  • Nachweise über Unterhaltsregelungen, gegebenenfalls Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bei Haus- oder Wohnungseigentum sind Finanzierungsnachweise, Tilgungspläne, Nachweise über öffentliche Abgaben erforderlich

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte denken Sie daran, dass alle Angaben durch Vorlage von entsprechenden Nachweisen belegt werden müssen.

Vermittlung in Arbeit

Hauptaufgabe des Jobcenters ist es, Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden und sie in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln. Mit unserem Beratungs- und Integrationsangebot fördern und fordern wir erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anspruch auf Grundsicherung hängt wesentlich davon ab, dass Hilfebedürftige sich aktiv um Arbeit bemühen und die Förderangebote annehmen.

Um Sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein: Ihre Stärken, Schwächen, beruflichen Interessen und Ihre persönliche Lebenssituation. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Integrationsstrategie und überlegen, welche Schritte notwendig sind, damit sich Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern. Eine Erweiterung Ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten könnte notwendig sein. Sie erhalten Angebote zur Unterstützung bei Bewerbungen, für Trainingsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten.

Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen dabei, passende Stellenangebote zu finden. Er zeigt Ihnen auch Möglichkeiten auf, wie Sie selbstständig auf Arbeitssuche gehen können. Mit Ihrem Ansprechpartner können Sie alle offenen Fragen klären, die Sie zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bewerbungen haben.

Mehr über unsere Angebote für eine erfolgreiche Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit finden Sie hier.