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Waltroper Freizeit- und Bildungspass

Was ist der Waltroper Freizeit- und Bildungspass?

Der Rat der Stadt Waltrop hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2010 die Wiedereinführung eines „Waltroper Freizeit- und Bildungspasses" beschlossen.
Mit diesem Pass möchte die Stadt Waltrop Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen eine stärkere Beteiligung an ihren Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten und somit zugleich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen.

Welche Vergünstigungen bietet der Freizeit- und Bildungspass?

Bei Vorlage des Waltroper Freizeit- und Bildungspasses wird eine preisliche Ermäßigung von in der Regel 50 % zum Besuch folgender städtischer Einrichtungen und Veranstaltungen gewährt:

  • Volkshochschule
  • Musikschule
  • Stadtbibliothek
  • Kulturbüro
  • Waltroper Parkfest (nur Vorverkauf)
  • Kinder- und Jugendbüro

Welche Ausnahmen und Besonderheiten gibt es?

Nachträgliche Ermäßigungen nach erfolgter Anmeldung sind nicht möglich.

Über eventuell weitere Vergünstigungen auf besondere Angebote oder für besondere Personenkreise sowie über Ausnahmen und Besonderheiten zu der 50 %igen Ermäßigung informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der v. g. städtischen Einrichtungen.

Wer kann den Waltroper Freizeit- und Bildungspass erhalten?

Waltroper Bürgerinnen und Bürger sowie in Waltrop gemeldete Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung oder der Inanspruchnahme eines Angebotes der städtischen Einrichtungen Bildung, Kinder, Jugend, Kultur und Sport über einen gültigen Bescheid über den laufenden Bezug einer der folgenden Leistungen verfügen:

  • Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem III. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem IV. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) oder
  • Leistungen nach den §§ 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Jedes Familienmitglied, das das 15. Lebensjahr vollendet hat, erhält einen eigenen Freizeit- und Bildungspass, damit die Vergünstigungen unabhängig und individuell in Anspruch genommen werden können.

Wie erhalten Sie den Waltroper Freizeit- und Bildungspass?

Der Pass wird formlos und unbürokratisch auf Antrag und gegen Vorlage eines gültigen Leistungsbescheides über den laufenden Bezug einer der vorstehend genannten Leistungen (z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende) ausgestellt und ist jeweils für 1 Jahr gültig.

Wo erhalten Sie den Waltroper Freizeit- und Bildungspass?

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII im

Bürgerbüro der Stadt Waltrop
Rathaus-Altbau, Erdgeschoss, direkt am Foyer
Tel.: 02309/930-355
buergerbuero@waltrop.de

Mo - Mi 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Do 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Fr 08.00 - 12.30 Uhr
und jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr

Seniorenbüro Stadt Waltrop
(Rathaus-Altbau, Erdgeschoss, Zimmer 23)
Tel.: 02309/930-332
sozialamt@waltrop.de

Mo - Mi 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 09.00 - 12.00 Uhr

Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der

Fachgruppe Soziales
Rathaus-Neubau, I. Obergeschoss, Zimmer 103
Tel.: 02309/930-328
marion.schneider@waltrop.de

Öffnungszeiten: sh. Seniorenbüro

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