Leistungen zum Lebensunterhalt
Leistungen zum Lebensunterhalt (ALG II bzw. Sozialgeld) erhalten:
- Erwerbsfähige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können und
- Personen, die mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und hilfebedürftig sind
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige in Bedarfsgemeinschaft haben Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), sofern nicht Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung vorrangig sind.
Zu den Regelleistungen können noch Leistungen für Mehrbedarfe gezahlt werden, z. B. Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, Mehrbedarf wegen Alleinerziehung, Ernährungsmehrbedarf aus medizinischen Gründen.
