Leistungen zum Lebensunterhalt
Die Höhe der gesetzlichen Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld stellen sich wie folgt dar:
- für Alleinerziehende oder Alleinstehende 347 Euro
- für (Ehe)-Partner je 312 Euro
- für sonstige erwerbsfähige Angehörige (ab 15 Jahre) 278 Euro
- für Kinder im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 208 Euro
Hinzu kommen Mehrbedarfe und Einmalzahlungen, z. B. eine Ernährungszulage (medizinisch begründet), ein Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende sowie eine Beihilfe zur Wohnungserstausstattung, etc...
Beispiel: Beziehen beide (Ehe)-Partner ALG II, erhalten Sie zusammen einen Regelsatz von 624 Euro plus die Übernahme der angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.
Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden ermittelt aus dem Produkt der angemessenen Wohnraumgröße und dem angemessenen Quadratmeterpreis.
Dieser beträgt zurzeit in Oer- Erkenschwick 4,75 Euro je Quadratmeter bei einer Bezugsfertigkeit des Wohnraums in mittlerer Wohnlage bis 1969.
Als angemessene Wohnungsgröße gilt als Obergrenze
| - für die erste Person | 45 qm | |
| - für zwei Personen | 60 qm | |
| - für drei Personen | 75 qm | |
| - für vier Personen | 90 qm | |
| - für je jede weitere Person | 15 qm |
Für Ein-Personenhaushalte erhöht sich derzeit der Quadratmeterpreis um 10 %.
Beispiel: 45 (qm) x 4,75 (Euro) + 10 (%) = 235,13 (Euro)
