ARGE-Recklinghausen

Zum Inhalt

Antragsunterlagen

Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen bei Antragstellung vorliegen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Antragstellern)
  • Mietvertrag / Nachweis über Unterkunftskosten
  • Nachweise über Energiezahlungen (Strom /Gas / Erdöl)
  • Einkommensnachweise aller im Haushaltlebender Personen (Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide anderer Sozialleistungsträger, z. B. Rentenbescheid, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
  • Lückenlose Kontenauszüge aller Konten (mindestens der letzten drei Monate, bei Bedarf bis zu zwölf Monate, für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Kfz- Scheine..)
  • Sozialversicherungsausweise,
  • Krankenversicherungskarten,
  • Rentenversicherungsnummer
  • Kindergeldnummer

Zusätzlich erforderlich kann sein:

  • Schulbescheinigung bei Kindern unter 16 Jahren
  • Nachweise über Unterhaltsregelungen, ggf. Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bei Haus-/ Wohneigentum sind Finanzierungspläne, Tilgungspläne, etc. erforderlich

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

ARGE Vestische Arbeit | vestische-arbeit@arge-sgb2.de