Antragsunterlagen
Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen bei Antragstellung vorliegen:
- Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Antragstellern)
- Mietvertrag / Nachweis über Unterkunftskosten
- Nachweise über Energiezahlungen (Strom /Gas / Erdöl)
- Einkommensnachweise aller im Haushaltlebender Personen (Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide anderer Sozialleistungsträger, z. B. Rentenbescheid, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
- Lückenlose Kontenauszüge aller Konten (mindestens der letzten drei Monate, bei Bedarf bis zu zwölf Monate, für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
- Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Kfz- Scheine..)
- Sozialversicherungsausweise,
- Krankenversicherungskarten,
- Rentenversicherungsnummer
- Kindergeldnummer
Zusätzlich erforderlich kann sein:
- Schulbescheinigung bei Kindern unter 16 Jahren
- Nachweise über Unterhaltsregelungen, ggf. Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- Bei Haus-/ Wohneigentum sind Finanzierungspläne, Tilgungspläne, etc. erforderlich
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
