ARGE-Recklinghausen

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Leistungen zum Lebensunterhalt

Die Höhe der gesetzlichen Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld Ist folgend aufgeführt:

  • Für Alleinerziehende oder Alleinstehende 347 Euro
  • Für (Ehe)-Partner je 312 Euro
  • Für sonstige erwerbsfähige Angehörige (ab 15 Jahre) 278 Euro
  • Für Kinder im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 208 Euro

Hinzu kommen noch ggf. Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u. a. als Ernährungszulage (medizinische begründet), bei Schwangerschaft und Geburt, Alleinerziehung sowie zur Wohnungserstausstattung.

Ein Beispiel: Beziehen beide (Ehe)-Partner Arbeitslosengeld II, erhalten sie zusammen einen Regelsatz von 624 Euro plus die Übernahme der angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.

Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden ermittelt aus dem Produkt aus angemessener Wohnraumgröße und angemessenem qm-Preis. Dieser beträgt zur Zeit in Marl 4,80 Euro. Als angemessene Wohnungsgröße gilt als Obergrenze

für die erste Person 45 qm
für zwei Personen 60 qm
für drei Personen 75 qm
für vier Personen 90 qm
für jede weitere Person 15 qm

Für Ein-Personen-Haushalte erhöht sich derzeit der qm-Preis um 10%:
Beispiel: 45 (qm) x 4,80 (Euro) + 10 (%) = 237,60 (Euro)

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