ARGE-Recklinghausen

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Leistungen zum Lebensunterhalt

Leistungen zum Lebensunterhalt (Alg II bzw. Sozialgeld) erhalten:

  • Erwerbsfähige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können und
  • Personen, die mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und hilfebedürftig sind.

Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige in Bedarfsgemeinschaft haben Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II, sofern nicht Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung vorrangig sind.

Zu den Regelleistungen können noch Leistungen für Mehrbedarfe gezahlt werden, z.B. Mehrbedarf wegen Schwangerschaft, Mehrbedarf wegen Alleinerziehung, Ernährungs- mehrbedarf aus medizinischen Gründen.

Zu den Leistungen zum Lebensunterhalt gehören auch die angemessenen Kosten der Unterkunft sowie die angemessenen Heizkosten

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