Dienstleistungen
Grundsicherung des Lebensunterhaltes und Integration in Arbeit
Wenn Sie bedürftig sind, können Sie
- Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- vermittlerische Hilfen in Arbeit oder Ausbildung (Integrationshilfen) von den MitarbeiterInnen der Teams "Leistungen" und "Markt und Integration" (Fallmanagement) erhalten.
Grundsicherung des Lebensunterhaltes
Die Höhe des gesetzlichen Regelbedarfes beim Arbeitslosengeld II beträgt seit dem 01.01.2011:
- Für Alleinerziehende oder Alleinstehende 364 €.
- Für (Ehe)-Partner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, je 328 €.
- Für sonstige erwerbsfähige Angehörige (bis 18 Jahre) 275 € bzw. 291 € (ab 18 Jahre).
- Die Regelbedarfe für Kinder betragen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 213 €, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 242 € und im 15. Lebensjahr 275 €.
Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben den o.a. Regelbedarfen gewährt. Erforderlich ist hierzu gesonderter Antrag.
Hinzu kommen noch ggf. Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u.a. als Ernährungszulage (medizinisch begründet), bei Schwangerschaft und Geburt, Alleinerziehung sowie zur Erstausstattung einer Wohnung.
Integrationshilfen
ntegrationshilfen sind Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangebote, die Ihnen helfen, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden.
Hierzu zählen z.B.
- umfangreiche Bewerbungshilfen
- finanzielle Hilfen bei Aufnahme einer Arbeitstätigkeit oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Arbeitsgelegenheiten
Bei persönlichen Problemen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern oder erschweren, können zusätzliche Hilfen beansprucht werden, z.B.
- Sicherstellung der Kinderbetreuung
- Schuldnerberatung
- psychosozialen Beratung
- Suchtberatung
