Antragstellung
Als hilfebedürftige arbeitsuchende Person melden Sie sich bitte zunächst persönlich in dem für Sie zuständigen Kundencenter (Wilhelmstr. 10, 1. bzw. 2. Obergeschoss). Mit der Aufnahme der persönlichen Daten Ihrer Bedarfsgemeinschaft wird der für die evtl. spätere Leistungsgewährung wichtige Zeitpunkt der Antragstellung registriert.
Der Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch bei Ihrem künftigen persönlichen Ansprechpartner wird mit Ihnen vereinbart; es wäre sinnvoll, wenn Sie für die Einschätzung Ihrer individuellen Lebenssituation wichtigen Unterlagen mitbringen würden. Wenn Ihnen nicht sofort eine Beschäftigung zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit angeboten kann, erhalten Sie den förmlichen Antrag auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende. Diesen können Sie zu einem vereinbarten Termin zusammen mit den erforderlichen Antragsunterlagen in der Leistungsstelle einreichen.
Über die erforderlichen Antragsunterlagen werden Sie informiert.
