Leistungen zum Lebensunterhalt
Die Höhe der gesetzlichen Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld Ist folgend aufgeführt:
- Für Alleinerziehende oder Alleinstehende 347 Euro
- Für (Ehe)-Partner je 312 Euro
- Für sonstige erwerbsfähige Angehörige (ab 15 Jahre) 278 Euro
- Für Kinder im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 208 Euro
Hinzu kommen noch ggf. Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u. a. als Ernährungszulage (medizinische begründet), bei Schwangerschaft und Geburt, Alleinerziehung sowie zur Wohnungserstausstattung.
Ein Beispiel: Beziehen beide (Ehe)-Partner Arbeitslosengeld II, erhalten sie zusammen einen Regelleistung von 624 Euro plus die Übernahme der angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.
Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden ermittelt aus dem Produkt aus angemessener Wohnraumgröße und angemessenem qm-Preis. Dieser beträgt zur Zeit in Dorsten 5,10 Euro. Als angemessene Wohnungsgröße gilt als Obergrenze
| für die erste Person | 45 qm |
| für zwei Personen | 60 qm |
| für drei Personen | 75 qm |
| für vier Personen | 90 qm |
| für jede weitere Person | 15 qm |
Für Ein-Personen-Haushalte erhöht sich derzeit der qm-Preis um 10%:
Beispiel: 45 (qm) x 5,10 (Euro) + 10 (%) = 252,45 (Euro)
