Leistungen zum Lebensunterhalt
Die Höhe der gesetzlichen Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld beträgt derzeit:
- Für Alleinerziehende oder Alleinstehende 359 Euro
- Für volljährige (Ehe)-Partner je 323 Euro
- Für Kinder von 14 Jahren, sonstige erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft, Kinder unter 25, die ohne Zustimmung aus dem elterlichen Haushalt ausziehen je 287 Euro
- Für Kinder von 6-13 Jahren je 251 Euro
- Für Kinder bis einschließlich 5 Jahren je 215 Euro
Hinzu kommen noch ggf. Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u. a. als Ernährungszulage (medizinische begründet Mehrkosten für Ernährung), bei Schwangerschaft und Geburt, Alleinerziehung , Klassenfahrten sowie zur Wohnungserstausstattung.
Ein Beispiel: Beziehen beide (Ehe)-Partner Arbeitslosengeld II, erhalten sie zusammen einen Regelsatz von 646 Euro plus die Übernahme der angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.
Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden ermittelt aus dem Produkt aus angemessener Wohnraumgröße und angemessenem qm-Preis. Dieser beträgt zur Zeit in Datteln 4,40 € Kaltmiete ohne Nebenkosten. Als angemessene Wohnungskosten werden gelten daher
| für Singelhaushalte 47 qm | entsprechend 206,80 € Kaltmiete |
| für zwei Personen-Haushalten 62 qm | entsprechend 272,80 € Kaltmiete |
| für drei Personen-Haushalten 77 qm | entsprechend 338,80 € Kaltmiete |
| für vier Personen-Haushalten 92 qm | entsprechend 404,80 € Kaltmiete |
| für jede weitere Person 15 qm | zusätzlich also 66,- € Kaltmiete |
Die angemessenen Heizkosten werden jährlich für die verschiedenen Heizarten neu festgesetzt.
