ARGE-Recklinghausen

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Leistungen zum Lebensunterhalt

Die Höhe der gesetzlichen Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld beträgt derzeit:

  • Für Alleinerziehende oder Alleinstehende 359 Euro
  • Für volljährige (Ehe)-Partner je 323 Euro
  • Für Kinder von 14 Jahren, sonstige erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft, Kinder unter 25, die ohne Zustimmung aus dem elterlichen Haushalt ausziehen je 287 Euro
  • Für Kinder von 6-13 Jahren je 251 Euro
  • Für Kinder bis einschließlich 5 Jahren je 215 Euro

Hinzu kommen noch ggf. Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u. a. als Ernährungszulage (medizinische begründet Mehrkosten für Ernährung), bei Schwangerschaft und Geburt, Alleinerziehung , Klassenfahrten sowie zur Wohnungserstausstattung.

Ein Beispiel: Beziehen beide (Ehe)-Partner Arbeitslosengeld II, erhalten sie zusammen einen Regelsatz von 646 Euro plus die Übernahme der angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.

Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden ermittelt aus dem Produkt aus angemessener Wohnraumgröße und angemessenem qm-Preis. Dieser beträgt zur Zeit in Datteln 4,40 € Kaltmiete ohne Nebenkosten. Als angemessene Wohnungskosten werden gelten daher

für Singelhaushalte 47 qm entsprechend 206,80 € Kaltmiete
für zwei Personen-Haushalten 62 qm entsprechend 272,80 € Kaltmiete
für drei Personen-Haushalten 77 qm entsprechend 338,80 € Kaltmiete
für vier Personen-Haushalten 92 qm entsprechend 404,80 € Kaltmiete
für jede weitere Person 15 qm zusätzlich also 66,- € Kaltmiete

Die angemessenen Heizkosten werden jährlich für die verschiedenen Heizarten neu festgesetzt.

ARGE Vestische Arbeit | vestische-arbeit@arge-sgb2.de