Fördermöglichkeiten
Wenn Ihre Bedürftigkeit festgestellt wurde, erhalten Sie zwei Arten von Hilfeleistungen:
- vermittlerische Hilfen, die Sie bei Ihrem Ziel unterstützen, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen
- Geldleistungen zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes
Während des Bezuges von Leistungen nach dem Sozialgestzbuch II ist jeder erwerbsfähige Hilfesuchende verpflichtet durch seine Bemühungen den Hilfebezug zu verringern, bzw. zu beenden.
Hierbei werden Sie durch ihren Arbeitsvermittler oder Fallmanager unterstützt, in dem Sie gemeinsam die notwendigen Schritte und erforderlichen Hilfen zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt festlegen.
Die Geldleistungen zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes setzen sich aus den Regelbedarfen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft, den angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten, sowie einzelnen Mehrbedarfen (z.B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder krankheitsbedingten Ernährungsmehrbedarfen) zusammen. Nach Abzug der eigenen Einkünfte errechnet sich die Höhe der zu zahlenden Leistungen.
