ARGE-Recklinghausen

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Was sind Arbeitsgelegenheiten?

Arbeitsgelegenheiten bieten die Möglichkeit, mit Hilfe eines kreativen und passgenauen lokalen Angebotes an öffentlich geförderter Beschäftigung, bewährte und neue Wege im Hinblick auf die Sozial- und Erwerbsintegration von Langzeitarbeitslosen sowie die gleichzeitige Minderung offensichtlicher gesellschaftlicher Problemlagen zu gehen.
Arbeitsgelegenheiten sollen Langzeitarbeitslose - zumindest schrittweise - wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranführen.

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Das Bild zeigt die Fahrradstation in Recklinghausen, die von AGH-Kräften betrieben wird.


Dazu haben die Träger der Vestischen Arbeit bereits im März 2005 eine Vereinbarung unterschrieben, die bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten u.a. verbindliche Grundlagen benennt:

Ehrenkodex

Mit Arbeitsgelegenheiten werden daher u. a. folgende wesentliche Ziele verfolgt:

  • Erhalt und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit und Motivation,
  • Schrittweise Steigerung der individuellen Belastbarkeit und Produktivität,
  • Verbesserung des Bewerbungsauftritts.

Arbeitsgelegenheiten sind zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Beschäftigungsmöglichkeiten, d. h., dass diese Tätigkeiten ansonsten nicht, oder nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt ausgeführt werden können (Zusätzlichkeit) und das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient (öffentliches Interesse).

Arbeitsgelegenheiten werden unterschieden in

  • Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und
  • Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante.

Arbeitsgelegenheiten werden zielgruppenspezifisch und individuell ausgerichtet. Sie können unterschiedlich konzipiert werden (längere/kürzere Dauer, mit und ohne Qualifizierungsanteil). Es können, soweit erforderlich zu geeigneten Maßnahmen weitere berufsbildende Qualifizierungsmodule herangezogen werden (die Möglichkeiten der Förderung im Rahmen der Instrumente der beruflichen Weiterbildung bleiben davon unberührt).

Die Qualifizierung kann auch zu Teilen im Rahmen eines Praktikums verwirklicht werden. Es besteht die Möglichkeit Qualifizierungsanteile in der Zuweisungszeit zu blocken.
Bei der Ausgestaltung von Maßnahmen für Jugendliche (U25) ist zu berücksichtigen, dass dieser Personenkreis vorrangig an eine Ausbildung herangeführt werden soll. Bei der Zusammenfassung entsprechender Personenkreise sind auch Schulabschlüsse im Rahmen der Bildung finanzierbar. Wenn Jugendliche ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit vermittelt werden können, sollen die Arbeitsgelegenheiten so gestaltet werden, dass sie auch zur Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Jugendlichen beiträgt, die für das Berufsleben von Nutzen sind.

Dabei ist zu berücksichtigen:
Die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten ist unmittelbar mit den Eingliederungsvereinbarungen, die mit den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abgeschlossen werden, verbunden.
Bei der Auswahl und Besetzung von Arbeitsgelegenheiten sind die vorhandene Qualifikation und die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen. Die Hilfebedürftigen sollten die Möglichkeit erhalten, unter verschiedenen Arbeitsangeboten auszuwählen. Insbesondere der Bereich der sozialen Dienstleistungen erfordert im besonderen Maße die Mitwirkungsbereitschaft des Hilfeempfängers. Daher bietet es sich für Arbeitsgelegenheiten in diesem Aufgabenfeld regelmäßig an, die Motivation des Hilfebeziehers bereits im Vorfeld in einem intensiven Beratungsgespräch, in einem Praktikum oder einer vorgeschalteten Maßnahme einzuschätzen oder durch eine Auswahl von verschiedenen Arbeitsgelegenheiten sicherzustellen und nach Möglichkeit auch einen Wechsel in eine andere Arbeitsgelegenheit zu ermöglichen.

ARGE Vestische Arbeit | vestische-arbeit@arge-sgb2.de